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Individuelle
Gesundheitsleistungen (IGeL):
Der Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) ist
darauf ausgerichtet, das zu finanzieren, was im Sinne des
Sozialgesetzbuches "ausreichend, zweckmäßig und
wirtschaftlich" ist.
Ärztliche Leistungen, die von Patienten
zwar gewünscht werden, aber nicht in diesem Leistungskatalog
enthalten sind, dürfen vom Arzt
nicht "über Krankenschein" abgerechnet werden. Die
GKV achten streng darauf, dass sie von den Patienten selbst getragen
werden.
Die
Kassenärztliche Bundesvereinigung hat eine Liste sogenannter
individueller Gesundheitsleistungen (IGeL) veröffentlicht, die
heute zwar nicht mehr zum Leistungsumfang der GKV gehören,
aber aus ärztlicher Sicht empfehlenswert sind.
Private Krankenversicherungen erstatten in der Mehrzahl diese
Leistungen. Wir möchten, dass unsere gesetzlich versicherten
Patienten in gleicher Weise versorgt sind. Deshalb bieten wir
für
sie diese Leistungen als IGeL an.
Erbrachte IGeL berechnen wir nach der
Gebührenordnung für
Ärzte GOÄ. Gesetzliche Krankenkassen
beteiligen sich an den Kosten in der Regel nicht. Die Einzelheiten sind
im individuellen Versicherungsvertrag vereinbart.
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